Zivilstandsamt

Die Gemeinde Rothenthurm ist dem Zivilstandskreis Innerschwyz zugeteilt.

Sämtliche Zivistandsereignisse werden durch das Zivilstandsamt Innerschwyz erledigt:

  • Ziviltrauung / Eintragung einer Partnerschaft
  • Kindsanerkennungen
  • Heimatscheine, Familienscheine, Personenstandsausweise usw.
  • Namenserklärung nach einer Scheidung
  • Geburten
  • Todesfälle

Todesfälle müssen nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung, am Ort des Ereignisses, gemeldet werden.

Hausgeburten müssen beim Zivilstandskreis Innerschwyz, innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis, gemeldet werden. (Siehe Formular auf der Webseite des Zivistandsamtes Innerschwyz).

Erfolgen Geburt oder Tod innerhalb einer Institution (Spital, Heim, Klinik etc.), übernehmen Diese die Meldung des Ereignisses an die richtige Instanz.

Zivilstansamt Innerschwyz
Herrengasse 17
6430 Schwyz
Tel. 041 819 07 14
zivilstandsamtgemeindeschwyzch

Webseite Zivilstandsamt Innerschwyz

Heimatschein eines Schweizerbürgers
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.

Jede Person, die sich in einer neuen Gemeinde niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Zuzugs-Gemeinde mit einem Schriftenempfangsschein bestätigt.

Bei einem Wegzug erkundigen Sie sich bei Ihrer derzeitigen Einwohnergemeinde über die Aktualität Ihres Heimatscheines. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die BürgerInnen der Gemeinde Rothenthurm sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).